Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leverkusen (pta030/04.04.2024/19:45) - Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben heute entschieden, eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durchzuführen. Basis hierfür sind die in der heutigen Hauptversammlung beschlossenen Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf EUR 3.038.431,00. Dieses herabgesetzte Grundkapital soll im Verhältnis 1:1 durch Ausgabe von bis zu 3.038.431 neuen Aktien erhöht werden. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt, eine bestehende Aktie (nach Kapitalherabsetzung) gewährt ein Bezugsrecht auf eine neue Aktie. Daneben sollen die Aktionäre auch ein Überbezugsrecht erhalten. Die Bezugsrechte sollen an der Börse gehandelt werden. Der Bezugspreis soll EUR 1,10 je Aktie betragen. Der Vorstand befindet sich in Gesprächen mit Großaktionären über den möglichen Abschluss einer Backstop-Vereinbarung, durch die die Kapitalerhöhung teilweise garantiert wird. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung dienen der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Die Durchführung der Kapitalerhöhung steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom heutigen Tag und der Durchführung des entsprechenden Bezugsangebots.
Der Vorstand
(Ende)
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