Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leverkusen (pta036/15.02.2024/21:20) - Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben heute entschieden, kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen, die über eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der bestehenden Stückaktien im Verhältnis 21 : 1 beschließen soll. Um dieses Verhältnis zu ermöglichen, sollen zuvor sieben Aktien, die der Gesellschaft von einer Aktionärin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, eingezogen werden. Das neue Grundkapital soll im Ergebnis EUR 3.038.431,00 betragen.
Die Kapitalherabsetzung dient dem Ausgleich von aufgelaufenen und auch im laufenden Geschäftsjahr 2024 erwarteten Verlusten. Durch die Kapitalherabsetzung wird auch erreicht, dass der Kurs der Aktie der Gesellschaft wieder deutlich über EUR 1,00 steigt und dadurch notwendige Kapitalmaßnahmen auch künftig umgesetzt werden können, was derzeit wegen des Verbots der unter-pari-Emission, d.h. des Verbots Aktien für unter EUR 1,00 je Aktien auszugeben, nicht möglich ist.
Das bestehende Genehmigte Kapital 2022 in Höhe von EUR 12.700.000,00 bleibt von der Kapitalherabsetzung unberührt. Vorstand und Aufsichtsrat erwägen, relativ bald nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durchzuführen.
Der Vorstand
(Ende)
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